Wie läuft der Kaufprozess ab?
Schritt 1:Den Deal besiegeln!
Sobald Sie eine Immobilie gefunden haben, die Ihnen gefällt:
- Wir erstellen ein Dokument, um Ihr Angebot dem Verkäufer vorzulegen. Eine Anzahlung von 1000€ an die Agentur ist erforderlich. Ziel ist es, dem Verkäufer zu zeigen, dass Sie wirklich interessiert am Kauf sind und ernsthaft an Ihrem Angebot festhalten. Wenn der Verkäufer Ihr Angebot nicht annimmt oder nach einer Verhandlung keine Einigung erzielt wird, keine Sorge – Sie erhalten die Anzahlung zurück!
- Sobald eine Einigung erzielt wird oder der Verkäufer Ihr Angebot akzeptiert, bereiten wir einen Anzahlungs-/Kaufvertrag für Sie vor, in dem die Bedingungen der Vereinbarung festgehalten werden. In Spanien wird dieser genutzt, um die Immobilie zu reservieren für einen bestimmten Zeitraum bis zur Unterzeichnung der Kaufurkunde beim Notar. Nachdem der Vertrag unterzeichnet wurde von beiden Parteien, müssen Sie die Anzahlung an den Eigentümer überweisen, die in der Regel 10% des Wertes der Immobilie beträgt, abzüglich der 1000€ Angebotsanzahlung. Glückwunsch, danach ist Ihre Immobilie nun reserviert!
- Nun wird die Agentur alle Unterlagen vorbereiten, die der Notar für die Unterzeichnung der Kaufurkunde benötigt – und falls Sie eine Hypothek, benötigen, können wir Ihnen helfen, diese zu arrangieren.
Schritt 2:Ein Bankkonto eröffnen
Um in Spanien eine Immobilie kaufen zu können, müssen Sie ein spanisches Bankkonto eröffnen. Dieses wird künftig zur Bezahlung verschiedener Rechnungen genutzt, wie z. B.: jährliche Grundsteuer (IBI/SUMA), Strom- & Wasserrechnungen, Gemeinschaftskosten (falls auf Sie zutreffend) usw. Einige Banken erlauben Ihnen, das Konto vorübergehend mit Ihrem Reisepass zu eröffnen, die meisten verlangen jedoch, dass Sie zuvor eine NIE-Identifikationsnummer haben und persönlich in der Bank erscheinen.
Schritt 3:Eine NIE-Identifikationsnummer erhalten
Sofern Sie keinen DNI haben, benötigen Sie eine NIE-Nummer, um eine Immobilie oder ein Auto kaufen zu können, die Rechnungen auf Ihren Namen laufen zu lassen usw. Es ist Ihre Identifikationsnummer und Steuernummer in Spanien.
Wir können dies für Sie organisieren als Zusatzleistung.
Schritt 4:Notartermin – Zeit, offiziell der neue Eigentümer zu werden!
Wir vereinbaren für Sie einen Termin bei einem örtlichen Notar und senden ihm alle erforderlichen Unterlagen für den Kauf. Hier leisten Sie die Schlusszahlung der 90 % des noch ausstehenden Betrags an den Verkäufer (entweder per Scheck oder OMF-Überweisung), die Schlüssel werden übergeben und die neue Urkunde wird unterzeichnet.
- Der Notar ist nach spanischem Recht verpflichtet, die Zahlung des vereinbarten Betrags und die Unterzeichnung aller relevanten Dokumente zu bezeugen. Wenn Sie kein Spanisch sprechen, wird der Notar von Ihnen verlangen, einen Übersetzer mitzubringen. Wir bieten diesen zusätzlichen Service an oder Sie können selbst einen mitbringen.
- Nach der Unterzeichnung der Kaufurkunde erhalten Sie eine „Copia Simple“, die eine offizielle Kopie der Urkunde vom Notar ist. Etwa 7 Tage später können Sie die Originalurkunde beim Notar abholen, sobald sie fertig ist.
- Wenn Sie sich im Ausland befinden und nicht rechtzeitig zur Unterzeichnung der Kaufurkunde der Immobilie nach Spanien reisen können, können wir eine Vollmacht (POA) organisieren, um die Immobilie in Ihrem Namen und in Ihrem Auftrag zu unterzeichnen. Am einfachsten ist es, die POA beim Notar zu unterschreiben, bevor Sie Spanien verlassen, nachdem Sie Immobilien besichtigt haben. Es ist möglich, dies von Ihrem Land aus zu erledigen, allerdings wird es teurer und weniger zeiteffizient sein, da der Notar eine offizielle Übersetzung der POA sowie eine Apostille der POA und Ihrer Reisepässe verlangen wird.
Welche Kaufnebenkosten fallen an der Costa Blanca an?
Die Kaufnebenkosten variieren je nach mehreren Faktoren, darunter der Kaufpreis, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt und ob Sie als Barzahler kaufen oder mit einer Hypothek finanzieren.
Bestandsimmobilie:
- 10% Grunderwerbsteuer (ITP – impuesto de transmisiones patrimoniales)auf den Kaufpreis oder den Referenzwert (falls höher). In besonderen Fällen ist dieser Prozentsatz niedriger, insbesondere für Erstkäufer unter 35 Jahren – wir prüfen Ihre konkrete Situation und informieren Sie.
- Unter 150.000€: ca. 1.500€ inkl. Notar- & Grundbuchgebühren.
- Über 150.000€: ca. 2.000€ inkl. Notar- & Grundbuchgebühren.
- Wenn Sie eine Hypothek benötigen, berechnen einige Banken die “tasación” (Immobilienschätzungsdokument, das von einem Architekten erstellt wird) sowie die Gebühr der Verwaltungsgesellschaft, die die Formalitäten für Sie erledigt.
- Optional – Wir bieten einen Aftersales-Service an, der Folgendes umfasst: Einreichung aller in Ihrem Fall erforderlichen Steuerformulare, Vorlage der Steuerformulare/Zahlungen beim Finanzamt, Eintragung der Immobilie auf Ihren Namen im Grundbuch, Umschreibung der Strom-/Wasserverträge sowie der Grundsteuer-/Müllgebühren auf Ihren Namen (und Einrichtung aller Lastschriftmandate hierfür). Das ist sehr hilfreich für Käufer, die das System oder Spanisch nicht kennen.
Neubauimmobilien:
- 10% MwSt.auf den Kaufpreis.
- 1,5 % Stempelsteuerauf den Kaufpreis.
- Unter 150.000€: ca. 1.500€ inkl. Notar- & Grundbuchgebühren.
- Über 150.000€: ca. 2.000€ inkl. Notar- & Grundbuchgebühren.
- Optional Aftersales-Service: Wie bei Bestandsimmobilien bieten wir auch beim Kauf einer Neubauimmobilie einen Aftersales-Service an.
